Ein heftiger Sturm deckt das Dach ab, ein Rohrbruch setzt das Haus unter Wasser, ein Feuer zerstört Teile des Gebäudes - in all diesen Fällen schützen Sie sich mit einer Wohngebäudeversicherung. Der Hausrat ist (in der Regel) nicht enthalten und muss separat versichert werden.
Das eigene Haus ist für die meisten Eigentümer die größte Ausgabe ihres Lebens. Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können immense Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen.
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Der Hausrat ist jedoch bei den meisten Tarifen nicht mit versichert. Dieser muss gegebenenfalls durch eine separate Hausratversicherung abgesichert werden. Die Bestandteile Feuerversicherung und Leitungswasserversicherung sollten immer eingeschlossen sein.
Ein heftiger Sturm deckt das Dach ab, ein Rohrbruch setzt das Haus unter Wasser, ein Feuer zerstört Teile des Gebäudes - in all diesen Fällen schützen Sie sich mit einer Wohngebäudeversicherung.
Neben der Privathaftpflichtversicherung und dem Hausratschutz ist sie für Hausbesitzer unentbehrlich: nach einem Brand, aber auch durch Wasser, Sturm oder Überschwemmung kann der Schaden Sie schnell an die Grenzen Ihrer finanziellen Belastbarkeit bringen.
Gut geschützt sind Sie im Ernstfall nur, wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung in Ihrem Policenordner haben.
Eine Wohngebäudeversicherung schützt zunächst Ihr Gebäude selbst, außerdem die zugehörigen Garagen und andere Nebengebäude wie beispielsweise Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen, die im Versicherungsvertrag bezeichnet werden. Mitversichert sind alle Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie etwa Einbauküchen oder -schränke.
Auch Gebäudezubehör ist versichert
Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel auch Zubehör, das Wohnzwecken oder der Instandhaltung des Wohngebäudes dient - zum Beispiel Werkzeug, Brennholz, Markisen, Alarmanlagen, Blumenkästen oder Rundfunkantennen.
Inwieweit der Garten, der Swimming-Pool oder die moderne Wasseraufbereitungsanlage mitversichert ist, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab und kann manchmal sogar mit dem Versicherer ausgehandelt werden.
Das Haus und sein Zubehör ist in der Gebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasserschäden wie Rohrbrüche, Sturm, Blitzschlag, Hagel und je nach Vertragsumfang auch gegen Naturereignisse wie Überschwemmungen, Lawinen oder Erdbeben geschützt.
Die Gebäudeversicherung ersetzt Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn ein heftiger Sturm das Dach abdeckt, Regen ins Mauerwerk eindringt oder ein Brand teures Unheil anrichtet.
Extraleistungen je nach Vertrag
Je nach Vertragsbedingungen können aber noch weitere Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein oder mitversichert werden: die Beseitigung von Graffiti, notwendige Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schadensfall, Transport- und Lagerkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes, Mietausfall für vermietete Räume, Rückreisekosten aus dem Urlaub nach schweren Versicherungsschäden oder auch Sachverständigengebühren, die bei der Schadensfeststellung entstehen.
Einige Unternehmen ersetzen sogar Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen. Welche dieser Zusatzleistungen mitversichert sind, ist in den Tarifbedingungen der einzelnen Versicherungsunternehmen geregelt.
Jeder Hausbesitzer sollte sich gegen die größten Risiken mit einer Wohngebäude Gebäudeversicherung schützen. Nach einem Brand, aber auch durch Rohrbruch, Sturm oder Hagel kann der Schaden so groß sein, dass man als Eigentümer schnell an die Grenzen seiner finanziellen Belastbarkeit gelangt. Banken verlangen für eine Immobilienfinanzierung ohnehin den Nachweis einer Feuerversicherung.
Risiken können auch einzeln versichert werden
Da die Gebäudeversicherung eine "verbundene" Versicherung ist, bei der die Prämien für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden usw.) einzeln kalkuliert werden, können Sie jedes Risiko auch einzeln versichern.
Übrigens: Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, sie kann von ihm aber innerhalb von vier Wochen gekündigt werden.
Als Käufer sollten sie eine bestehende Police nicht sofort, sondern erst zum Jahresende kündigen. Denn der volle Jahresbeitrag steht dem Versicherer auch bei unterjähriger Kündigung zu.
Die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung sollte dem Wert Ihrer Immobilie entsprechen. Ist die Versicherungssumme niedriger ist als der Gebäudewert zum Schadenzeitpunkt, liegt Unterversicherung vor.
Das kann im Ernstfall verhängnisvoll sein: stellt sich heraus, dass Sie unterversichert sind, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Dann wird etwa bei einem Brand oder Sturmschaden nur ein Teil ersetzt. Beträgt die Versicherungssumme 150.000 Euro bei einem Gesamtwert des Gebäudes von inzwischen 300.000 Euro, ist man mit 50 Prozent unterversichert. Kommt es dann zu einem Schaden von 30.000 Euro, ersetzt der Versicherer nur die Hälfte, also 15.000 Euro.
Gleitende Neuwertversicherung schützt vor Unterdeckung
Allerdings können Sie mit Ihrem Versicherer einen so genannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren: in diesem Fall werden Schäden immer bis zur vollen Versicherungssumme ersetzt. Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht ist in der Regel, dass eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart wird, durch welche Beiträge und Versicherungsschutz regelmäßig an den gestiegenen Wert Ihrer Immobilie angepasst werden.
In jüngster Zeit werden Gebäudeversicherungen mit Unterversicherungsverzicht auch auf Basis des so genannten Wohnflächenmodells angeboten. Hier wird das Haus nach Typ und Ausstattung eingestuft, die Prämie wird pro Quadratmeter festgelegt.
Neben dem Basisschutz, den die Gebäudeversicherung abdeckt, ist Ihr Gebäude auch noch durch weitere Risiken gefährdet. Vor allem durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinenabgang oder Schneedruck. Die mit Abstand wichtigste Erweiterung der Wohngebäudeversicherung ist daher die "Elementarversicherung".
Aufgrund der medialen Aufmerksamkeit haben viele Versicherungsnehmer hierbei vor allem die großen Fluten von Ahr, Oder, Elbe und Donau vor Augen. Dies führt dazu, dass gerade diejenigen, die ihr Haus nahe an Gewässern haben, diesen Versicherungsschutz begehren, ihn aber eben wegen der Nähe zu den Gewässern nicht abschließen können. Umgekehrt fühlen sich Versicherungsnehmer sicher, die weit von Gewässern entfernt oder in höheren Lagen wohnen.
Hierbei handelt es sich um eine fatale Fehleinschätzung, da die häufigsten Schäden nicht durch Großereignisse wie Überschwemmungen verursacht werden, sondern eher durch unscheinbare Risiken wie Schneedruck und Erdsenkung, die - im Gegensatz zur Überschwemmung - überproportional oft und in allen Regionen Totalschäden verursachen.
Die Elementarversicherung gehört daher zu den wichtigsten Einschlüssen der Wohngebäudeversicherung!
Auch wenn ein Aufpreis fällig wird, der je nach Region und örtlicher Risikosituation (den sogenannten Zürs-Zonen) unterschiedlich hoch ausfallen kann. Verglichen mit dem möglichen Schaden sind die Kosten für die Elementarversicherung jedoch eher niedrig!
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