Aufgrund der jedem Pferd innewohnenden Kraft kann Ihr Pferd einem Dritten jederzeit unerwartet einen Schaden zufügen. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in diesem Fall die unbegrenzte Haftung des Pferdehalters vor. Um einer finanziellen Notlage vorzubeugen, schreibt der Gesetzgeber für jeden Pferdehalter eine Pferdehaftpflichtversicherung vor.
Eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen, denn die Schadenersatzansprüche etwa bei einem von ausgerissenen Pferden verursachten Verkehrsunfall können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Pferdehalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Preisvergleich: Der Rechner erstellt nach Ihren Vorgaben einen individuellen Versicherungsvergleich der Kosten einer Pferdehalter Haftpflichtversicherung.