Wer wertvolle Gegenstände aus Glas (z.B. Fenster, Türen, aber auch Abdeckungen für Solarkollektoren, etc.) in seinem Haus oder seiner Wohnung hat, kann diese mit einer Glasbruchversicherung relativ preiswert absichern.
Die Glasversicherung (auch Glasbruchversicherung genannt) ersetzt zerbrochene Kunststoff- und Glasscheiben. Dazu gehören Fensterscheiben, Glastüren, Glasbausteine, Lichtkuppeln und Dachverglasungen. Je nach Tarif zahlt der Versicherer auch Schäden an Spiegeln, Möbelverglasungen und Ceran-Kochfeldern.
Nicht versichert sind Glas-Hohlgefäße (z.B. Vasen, Flaschen etc.) aber auch optische Gläser (z.B. Brillengläser).
Tipp: Auch die Entsorgung des beschädigten Glases kostet Geld. Für die Montage von größeren Glaselementen kann zudem ein Kran bzw. ein Gerüst erforderlich sein. Achten Sie beim Abschluss der Glasversicherung unbedingt darauf, daß auch diese Kosten mitversichert sind! Schließen Sie die Glasversicherung rechtzeitig ab!
Glasbruch ist bei Neubauten durch die Bauleistungsversicherung solange abgedeckt, bis die Fenster ins Gebäude eingesetzt werden. Gegen das Risiko, dass während der restlichen Bauzeit etwas zu Bruch geht, können Sie sich mit einer Glasversicherung schützen.
Eine Glasversicherung wird häufig im Paket mit einer Gebäude- oder Hausratversicherung angeboten. Doch eine eigenständige Glasversicherung bei einem günstigen Anbieter kann häufig deutlich preiswerter sein, da sich der Beitrag dort nur nach der tatsächlichen Glasfläche oder pauschal nach der Wohnfläche in Quadratmetern richtet.
Preisvergleich: Der Rechner erstellt nach Ihren Vorgaben einen individuellen Versicherungsvergleich der Kosten einer Glasversicherung.