Unfälle können jeden unerwartet treffen. In vielen Fällen sind die Konsequenzen einigermaßen erträglich. Wenn Sie durch einen Unfall jedoch einen Teil Ihres Körpers verlieren, den Sie für die Ausübung Ihres Berufes benötigen, nimmt eine Unfallversicherung dieser Situation die größte Brisanz. Sie erhalten dann meistens eine Einmalzahlung, mit der Sie sich an die neue Situation anpassen können. Alternativ könnenn Sie auch Sie eine monatliche Rente vereinbaren.
Hat der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls ein bestimmtes Lebensalter überschritten (meist 65 oder 70 Jahre), leisten viele Versicherer statt der Einmalzahlung eine lebenslange Unfallrente.
Die Unfallversicherung gibt es schon für einen wesentlich geringeren Monatsbeitrag als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aus gutem Grund: Sie zahlt nur bei Gesundheitsschäden, die durch einen Unfall verursacht wurden. Doch 90 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit gehen nicht auf Unfälle zurück.
Unfälle passieren überall. Häufig werden Betroffene so schwer verletzt, dass sich ihr Leben grundlegend ändert.
Wenn Sie dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt sind, können Sie Ihren gewohnten Freizeitaktivitäten und manchmal sogar Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen.
Der gesetzliche Schutz hilft selten
Über einen möglichen Schicksalsschlag, der die bisherige Lebensplanung in Frage stellt, denkt natürlich niemand gerne nach. Ohne eine private Unfallversicherung sind Sie im Ernstfall allerdings schlecht geschützt, denn der gesetzliche Unfallschutz greift nur, wenn sich der Unfall etwa während der Arbeit oder Schule ereignet. Mehr als 75 Prozent aller Unfälle passieren aber im privaten Bereich.
Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, ganz gleich, ob sie zu Hause, auf Reisen, im Beruf, in der Freizeit oder im Straßenverkehr geschehen. Sie gilt rund um die Uhr und überall.
Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung greift in diesem Fall nicht. Selbstständige und nicht Berufstätige - auch Hausfrauen und Hausmänner - tragen das Risiko, einen Unfall zu erleiden, sogar zu hundert Prozent selbst, denn sie sind auch während ihrer Arbeitszeit nicht gesetzlich unfallversichert.
Nicht Berufstätige können zudem in der Regel keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das Gleiche gilt für ältere Berufstätige, die bereits gesundheitliche Einschränkungen mitbringen. Hier ist die Unfallversicherung die einzige Alternative. Mit nur wenigen Fragen zur Gesundheitsprüfung schützt sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen.
Unfallschutz von Geburt an
Übrigens: Auf Leistungen der privaten Unfallversicherung werden Zahlungen anderer Versicherer wie etwa der Haftpflicht-, Lebens-, Kranken- oder Rentenversicherung nicht angerechnet - die Leistungen der privaten Unfallversicherung werden immer zusätzlich erbracht.
Und: Eine private Unfallversicherung können Sie für Ihre Kinder schon von Geburt an abschließen. Damit besteht für alle Altersgruppen die Möglichkeit, sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern.
Einmalzahlung und Unfallrente
Die private Unfallversicherung schützt vor den oft existenzbedrohenden finanziellen Folgen eines schweren Unfalls. Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung: Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück, erhalten Sie die vereinbarte Kapitalsumme.
Damit können Sie Einkommenseinbußen auffangen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung behindertengerecht umbauen oder eine Umschulung zum notwendigen Berufswechsel finanzieren. Meist wird auch eine monatliche Rente für den Fall bleibender Gesundheitsschäden vereinbart. Die Höhe dieser Leistungen richtet sich nach dem Grad der Invalidität.
Tagegeld, Genesungssgeld, Todesfallleistung
Vor allem, wenn Sie beruflich selbstständig sind, ist ein Unfall oft mit Einkommensausfall verbunden. Als Selbstständiger sollten Sie im Rahmen Ihrer Unfallversicherung deshalb ein Krankentagegeld vereinbaren. Das Tagegeld wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Jahr nach dem Unfall gezahlt.
Auch ein Genesungsgeld für die erste Zeit nach der Behandlung kann vereinbart werden. Das Genesungsgeld gibt es solange, wie Krankenhaustagegeld gezahlt wird; insgesamt maximal hundert Tage. Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, besteht Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme, die Hinterbliebenen werden so wenigstens finanziell entlastet.
Natürlich sollten Sie Ihren Versicherungsbedarf an Ihrer individuellen privaten und beruflichen Situation ausrichten. Nach einer gebräuchlichen Faustformel für die Berechnung der Versicherungssumme in der privaten Unfallversicherung, sollten Sie aber mindestens das Dreifache Ihres Jahreseinkommens versichern.
Damit die Leistungen Ihrer Unfallversicherung mit den stetig steigenden Lebenshaltungskosten Schritt halten, kann die Versicherung auch „dynamisch“ gestaltet werden. In diesem Fall werden Versicherungssummen und Beiträge regelmäßig um einen festen Prozentsatz oder auch entsprechend der Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.
Mehr Leistung bei schweren Unfallfolgen
Viele Versicherer bieten so genannte Mehrleistungsmodelle an. Bei höherem Invaliditätsgrad wird dann mehr gezahlt, als dem tatsächlichen Invaliditätsgrad entspricht. Beispielsweise bekommen Sie bei einer unfallbedingten Invalidität von 80 Prozent je nach Vereinbarung 200 bis 300 Prozent der vollen Invaliditätsleistung.
Den Mehrleistungsmodellen liegt der Gedanke zugrunde, dass bei höheren Invaliditätsgraden der Finanzbedarf des Betroffenen besonders hoch ist.
Etwa neun Millionen Menschen kommen in Deutschland jährlich bei Unfällen zu Schaden, eine Million so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Rund 24 Prozent der Unfälle ereignen sich bei der Arbeit, 30 Prozent im Haus, 23 Prozent bei Sport und Spiel und 18 Prozent im Verkehr.
Typische „Heimunfälle“ sind der Sturz von der Leiter, die Verletzung bei der Gartenarbeit oder einfach ein Sturz auf der Treppe. Verletzungen bei Wohnungsbränden sind ebenfalls nicht selten.
Vorsicht Sportunfälle
Auch Sportunfälle sind häufig. Immer neue Trendsportarten sind gerade wegen der Gefahr und des Nervenkitzels beliebt. Besonders oft von Sportunfällen betroffen sind Einsteiger, die ihre Kraft und Kondition überschätzen.
Vor allem jüngere, agile Menschen sind wegen ihrer vielfältigen Freizeitaktivitäten besonders gefährdet - für sie bedeutet eine Verletzung, vielleicht sogar mit bleibendem Schaden, einen hohen Verlust an Lebensqualität. Bei den unter 30-Jährigen sind Unfälle zudem die Hauptursache für Berufsunfähigkeit.
Neben der privaten Unfallversicherung schützt auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor den finanziellen Folgen bleibender körperlicher Schäden.
Unterschiedliche Leistungen
Beide Versicherungen decken aber unterschiedliche Risiken ab: Die private Unfallversicherung greift schon bei sehr niedrigem Invaliditätsgrad. Sie hilft, die Folgekosten des Unfalls zu tragen und entschädigt für die mit der Invalidität verbundenen finanziellen Verluste.
Nur etwa zehn Prozent aller Fälle dauernder Berufsunfähigkeit sind allerdings auf Unfälle zurückzuführen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt deshalb auch bei andauernden Erkrankungen, die nicht durch einen Unfall verursacht sind - allerdings nur, wenn Sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Viele Berufe können aber durchaus noch mit einer bleibenden gesundheitlichen Einschränkung ausgeübt werden.
Weniger strenge Gesundheitsprüfung
Vor Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer eine umfassende Gesundheitsprüfung erforderlich. Wenn Sie bereits Vorerkrankungen hab en oder in einem Beruf mit hohem Gesundheitsrisiko arbeiten, müssen Sie in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit überdurchschnittlichen Beiträgen oder gar einer Ablehnung durch den Versicherer rechnen.
Beim Abschluss einer Unfallversicherung ist dagegen kein oder nur ein weniger strenger Gesundheitscheck erforderlich.
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