Die gewerbliche Nutzung einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach liegt üblicherweise dann vor, wenn Sie den Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Eine möglicher Schaden wird daher in der Regel nicht von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Wer sich vor Schaden und Verdienstausfall schützen will, sollte eine Photovoltaik-Versicherung abschließen.
Viele Hausbesitzer besitzen mittlerweile eine Photovoltaikanlag zur Stromerzeugung auf dem eigenen Hausdach. Hierbei sind kleinere Photovoltaikanlagen meist bis zu bestimmten Höchstbeträgen in der bestehenden Wohngebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm, Hagel und Blitzschlag mit versichert.
Allerdings erhöht sich durch eine fest installierte Photovoltaikanlage der Wert einer Immobilie. Es besteht daher die Gefahr einer Unterversicherung. Rechtzeitig mit Einbau der Photovoltaikanlage sollte der Versicherungsschutz daher auf den höheren Gebäudewert angepasst werden, sonst erstattet die Wohngebäudeversicherung mögliche Schäden später nicht vollständig.
Wer eine Photovoltaikanlage plant, sollte deshalb frühzeitig Kontakt mit seiner bestehenden Wohngebäudeversicherung aufnehmen und klären, inwieweit der Versicherungsschutz angepasst werden muss.
Bietet Ihr momentaner Versicherer keinen adäquaten Zusatztarif, haben Sie die Wahl: Entweder zu einer anderen Gebäudeversicherung wechseln. Oder bleiben und die Anlage über eine spezielle Photovoltaik Versicherung absichern.
Bei einem Wechsel ist zu beachten, daß dieser erst zum Ende eines Versichungsjahres erfolgen kann. Bis dahin muss die Anlage auf jeden Fall mit einer separaten Photovoltaikversicherung versichert werden.
Photovoltaikanlagen auf Gewerbebetrieben bzw. Freifächenanlagen benötigen immer eine gesonderte Photovoltaikversicherung!
Als Eigentümer ist man für die Sicherheit seiner Solar - Anlage selbst verantwortlich. Daher sollte die Photovoltaikversicherung zusätzlich einen Haftpflichtschutz enthalten. Dann ist man finanziell auf der sicheren Seite, falls etwa ein Solarmodul beim Sturm vom Dach geweht wird und auf ein parkendes Auto stürzt.
Bevor man einen eigenen Haftpflichtschutz für die Photovoltaikanlage abschließt, sollte man allerdings prüfen, ob und inwieweit bereits Schutz durch eine private Haftpflichtversicherung oder die Haus- und Grundstückseigentümer-Haftpflicht besteht.
Auf Wunsch und meist gegen Aufpreis kann man bei einigen Anbietern die Photovoltaikanlage sogar gegen den Ertragsausfall mitversichern, wenn die Solar - Anlage bis zur Reparatur von Schäden ausfällt.
Bereits ab Beginn der Bauphase bestehen Risiken sowohl bei einer privaten Anlage wie auch im gewerblichen Bereich, ob Werkhalle oder Freigelände. Deshalb sollte mit Baubeginn bereits Versicherungsschutz bestehen.
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